Vorabpauschale 2027: Was im Januar von deinem Konto abgeht
Am 4. Januar 2027 wird die Vorabpauschale für 2026 fällig. Ich rechne vor, ab welchem Depotwert sie Geld kostet und was du bis dahin erledigen kannst.
Stefan LaunWirtschaftsmathematiker und Finanz-ExperteRund 930 € Vorabpauschale, 0 € Abbuchung
Anfang Januar 2027 liegt bei den meisten ETF-Sparern eine Abrechnung im Postfach des Brokers, auf der „Vorabpauschale“ steht. Bei einem Depot, das Anfang 2026 40.000 € wert war und in das seither 250 € im Monat geflossen sind, stehen dort rund 930 €. Abgebucht wird davon nichts, wenn der Freistellungsauftrag stimmt. Ohne ihn zieht der Broker rund 172 € vom Verrechnungskonto ein.
Meine Ausgangsthese für diesen Artikel war: Bei einem Depot unter 50.000 € bleibt die Vorabpauschale unter dem Sparerpauschbetrag und kostet nichts, nötig ist nur der passende Freistellungsauftrag. Für Aktien-ETFs stimmt das, die Grenze liegt beim Single sogar erst bei rund 63.800 €, gemessen am Depotwert vom Jahresanfang 2026. Zwei Dinge schränken es ein: Der Pauschbetrag muss auch für deine Zinsen reichen, und bei Fonds ohne Aktien liegt die Grenze niedriger. Und „kostet nichts“ ist für diese Depots eher zu vorsichtig: Unterhalb der Grenze nutzt die Vorabpauschale Freibetrag, der sonst oft verfällt.
1,568 %
des Depotwerts vom 2. Januar 2026 zählen bei einem Aktien-ETF als steuerpflichtiger Ertrag
63.776 €
Depotwert am 2. Januar 2026, bis zu dem der Pauschbetrag eines Singles die Vorabpauschale ganz deckt
4. Januar
2027: An diesem Tag gilt die Vorabpauschale für 2026 als zugeflossen
Welcher Basiszins im Januar 2027 gilt
Hier geht schnell etwas durcheinander, deshalb zuerst die Jahre. Was im Januar 2027 gebucht wird, heißt beim Finanzministerium „Vorabpauschale für 2026“. Sie wird für das Jahr 2026 berechnet und gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen (§ 18 Abs. 3 InvStG), laut Bundesfinanzministerium ist das der 4. Januar 2027. Steuerlich gehört sie damit zu deinen Kapitalerträgen des Jahres 2027 und verbraucht den Freistellungsauftrag für 2027.
Der Basiszins dafür steht seit Januar 2026 fest: 3,20 % (BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026). Du kannst deine Abbuchung also heute schon ausrechnen. Den Basiszins, den das Ministerium im Januar 2027 bekannt gibt, brauchst du erst ein Jahr später, für die Buchung im Januar 2028.
Die Rechnung für deinen ETF
Das Gesetz unterstellt jedem Fonds einen Mindestertrag, den Basisertrag: Wert der Anteile am Jahresanfang × Basiszins × 0,7 (§ 18 Abs. 1 InvStG). Für 2026 sind das 3,20 % × 0,7 = 2,24 % des Werts vom 2. Januar 2026. Was der Fonds im Jahr ausgeschüttet hat, wird abgezogen; bei einem thesaurierenden ETF ist das nichts. Der Rest ist die Vorabpauschale.
Bei Aktien-ETFs bleiben davon 30 % steuerfrei (§ 20 Abs. 1 InvStG). Steuerpflichtig sind also 2,24 % × 0,7 = 1,568 % des Depotwerts. Darauf fallen 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an, zusammen 26,375 %; Kirchensteuer lasse ich weg.
Mein Musterfall: ein thesaurierender Welt-ETF, am 2. Januar 2026 40.000 € wert, dazu ein Sparplan über 250 € am Anfang jedes Monats. Die Sparerin ist ledig.
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Bestand: 40.000 € × 2,24 % | 896,00 € |
| Sparplan: 250 € × 2,24 % × 6,5 | 36,40 € |
| Vorabpauschale, höchstens | 932,40 € |
| Steuerpflichtig (70 %) | 652,68 € |
| Steuer mit Freistellungsauftrag | 0 € |
| Steuer ohne Freistellungsauftrag | 172,14 € |
Die 6,5 beim Sparplan kommen aus der Zwölftel-Regel: Für Anteile, die du im Lauf des Jahres gekauft hast, wird die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Kauf gekürzt (§ 18 Abs. 2 InvStG). Die Januar-Rate zählt mit zwölf Zwölfteln, die Dezember-Rate mit einem, zusammen sind das 78 Zwölftel oder 6,5 volle Raten. Gerechnet wird auch für diese Anteile mit dem Kurs vom Jahresanfang. Weil der Kurs 2026 gestiegen ist und jede Rate etwas weniger Anteile gekauft hat, liegt der echte Wert ein, zwei Euro darunter; die Tabelle zeigt die Obergrenze. Der Sparplan des laufenden Jahres spielt also kaum eine Rolle, entscheidend ist der Bestand vom Jahresanfang.
Nur wenn der Fonds im Plus war
Der Basisertrag ist gedeckelt auf das, was der Fonds im Jahr tatsächlich zugelegt hat (§ 18 Abs. 1 Satz 3 InvStG). Bei einem Jahr mit +1 % würden für 10.000 € nur 100 € statt 224 € angesetzt, in einem Verlustjahr nichts.
Für 2026 sieht es nicht danach aus: Der iShares Core MSCI World lag am 5. Oktober 2026 in Euro 18,29 % im Plus (extraETF). Er müsste bis Silvester um mehr als 13,6 % fallen, damit weniger als die vollen 2,24 % angesetzt werden. Ob es so kommt, weiß niemand. Ich würde mit dem vollen Betrag planen.
Ab welchem Depotwert es Geld kostet
Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 € im Jahr, für zusammen veranlagte Paare bei 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG). Steuer fällt erst an, wenn der steuerpflichtige Teil der Vorabpauschale darüber liegt. Für einen thesaurierenden Aktien-ETF ohne Käufe im Jahr 2026 und einen Single, dessen Pauschbetrag noch frei ist:
| Depot am 2.1.2026 | Steuerpflichtig | Steuer |
|---|---|---|
| 10.000 € | 156,80 € | 0 € |
| 25.000 € | 392,00 € | 0 € |
| 50.000 € | 784,00 € | 0 € |
| 75.000 € | 1.176,00 € | 46,42 € |
| 100.000 € | 1.568,00 € | 149,81 € |
| 200.000 € | 3.136,00 € | 563,37 € |
Die Grenze liegt bei 1.000 € ÷ 1,568 % = 63.776 €. Gemeint ist der Wert vom 2. Januar 2026, nicht der von heute: Ein Depot, das damals 63.776 € wert war, steht bei +18,29 % inzwischen bei rund 75.400 €. Mit 50.000 € bleiben 216 € Pauschbetrag übrig. Für Januar 2027 hält die These also mit Abstand.
Für Januar 2028 ist der Abstand kleiner, weil dann der Depotwert vom Jahresanfang 2027 zählt. Halten die Kurse bis Silvester, sind aus den 50.000 € rund 59.100 € geworden. Bei unverändert 3,20 % Basiszins wären dann 927 € steuerpflichtig, und bei einem Basiszins von gut 3,45 % wäre der Pauschbetrag verbraucht, mit Sparplan früher.
Oberhalb der Grenze wird es nicht dramatisch. Bei 100.000 € sind es 149,81 €, also 0,15 % des Depotwerts vom Jahresanfang. Mit dem Rechner kannst du das nachspielen: Trag als Gewinn die Vorabpauschale ein, hier 2.240 €, lass den Haken beim Aktien-ETF gesetzt und stell den Freistellungsauftrag auf 1.000 €. Die Vorabpauschale selbst berechnet er nicht, die 2,24 % vom Depotwert musst du vorher selbst ausrechnen.
Kapitalertragssteuer-Rechner
Berechne, was nach Steuern von deinem Gewinn übrig bleibt.
Erste Einschränkung: Der Pauschbetrag gehört nicht dem Depot allein
Die 1.000 € gelten für alle Kapitalerträge eines Jahres zusammen, also auch für Tagesgeldzinsen, Festgeld und Dividenden. Die Vorabpauschale ist nur als Erste dran, weil sie gleich Anfang Januar gebucht wird. Was sie verbraucht, fehlt später im Jahr.
Im Musterfall bleiben nach dem Januar 347,32 € Pauschbetrag. Liegen daneben 15.000 € auf einem Tagesgeld mit angenommen 2,4 % Zins, kommen 360 € Zinsen dazu. Knapp 13 € davon liegen über dem Pauschbetrag und kosten gut 3 € Steuer. Im Januar wurde nichts abgebucht, die Steuer fällt trotzdem an, nur eben bei den Zinsen.
Depotwert am 2. Januar 2026, ohne Käufe im Jahr 2026, Basiszins 3,20 %. 480 € Zinsen entsprechen 20.000 € Tagesgeld zu 2,4 %.
Wer 20.000 € Tagesgeld zu 2,4 % hat, bleibt also nur bis rund 33.000 € Depotwert ganz steuerfrei. Liegen Tagesgeld und Depot bei verschiedenen Banken, muss außerdem der Freistellungsauftrag passend geteilt sein, denn jede Bank sieht nur ihren eigenen. Wie der Auftrag grundsätzlich funktioniert, steht im Steuer-Ratgeber.
Zweite Einschränkung: Nicht jeder Fonds bekommt 30 % Nachlass
Die Teilfreistellung hängt an der Fondsart. Mischfonds mit mindestens 25 % Aktien bekommen 15 %, Anleihen- und Geldmarkt-ETFs nichts (§ 20 InvStG, § 2 Abs. 6 und 7 InvStG). Entsprechend früher ist der Pauschbetrag aufgebraucht:
| Fondsart | Single | Paar |
|---|---|---|
| Aktien-ETF (30 % steuerfrei) | 63.776 € | 127.551 € |
| Mischfonds (15 % steuerfrei) | 52.521 € | 105.042 € |
| Anleihen, Geldmarkt (0 %) | 44.643 € | 89.286 € |
Depotwert am 2. Januar 2026, bis zu dem der Pauschbetrag die Vorabpauschale deckt, wenn er sonst frei ist und der Fonds 2026 mindestens 2,24 % zulegt. Legt er weniger zu, liegt die Grenze höher.
Bei Geldmarkt-ETFs dürfte 2026 der Deckel greifen. Der Xtrackers II EUR Overnight Rate Swap lag am 5. Oktober 2026 bei +1,59 % (extraETF); im selben Tempo werden es bis Jahresende rund 2,1 % und damit weniger als die 2,24 % Basisertrag. Für 20.000 € würden dann 420 € angesetzt statt 448 €, und die sind voll steuerpflichtig; die Grenze für den Single läge bei rund 47.600 € statt 44.643 €. Bei einem thesaurierenden Geldmarkt-ETF versteuerst du über die Vorabpauschale in so einem Jahr praktisch den ganzen Ertrag, so wie bei Tagesgeldzinsen.
Ausschüttende ETFs
Für sie gilt dieselbe Rechnung, nur verteilt sie sich anders. Schüttet ein Welt-ETF 1,5 % aus, sind das bei 40.000 € 600 € im Lauf des Jahres 2026, davon 420 € steuerpflichtig. Im Januar 2027 bleibt als Vorabpauschale die Lücke zum Basisertrag: 896 € − 600 € = 296 €, steuerpflichtig 207,20 €. Zusammen sind es dieselben 627,20 € wie beim Thesaurierer. Leichter wird es für den Pauschbetrag von 2027 dadurch nicht: Im Januar ist die Buchung kleiner, dafür kommen im Lauf des Jahres die Ausschüttungen von 2027 dazu, mindestens wieder 420 € steuerpflichtig und bei gestiegenem Kurs mehr. Was das über 25 Jahre ausmacht, habe ich in Thesaurierend oder ausschüttend durchgerechnet.
Bezahlt ist nicht verloren
Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer. Beim Verkauf werden alle Vorabpauschalen, die für die verkauften Anteile angesetzt wurden, vom Gewinn abgezogen, und zwar in voller Höhe (§ 19 Abs. 1 InvStG). Das gilt auch für die, die der Pauschbetrag gedeckt hat.
Bei 50.000 € heißt das: 1.120 € Vorabpauschale im Januar 2027, Steuer 0 €. Beim späteren Verkauf ist der Gewinn um 1.120 € kleiner, der steuerpflichtige Teil um 784 €. Liegt dein Gewinn dann über dem Pauschbetrag, sparst du 206,78 € Steuer. Ohne Vorabpauschale wäre dieser Teil des Pauschbetrags von 2027 verfallen, sofern ihn keine anderen Erträge gebraucht hätten. Unterhalb der Grenze ist sie deshalb kein Kostenpunkt, sondern der Weg, auf dem ein Thesaurierer seinen Freibetrag nutzt, ohne etwas zu tun. Wer auch den Rest nutzen will, im Beispiel 216 €, muss selbst Gewinne realisieren, also Anteile verkaufen und wieder kaufen; wie das geht, steht ebenfalls im Artikel zu thesaurierend oder ausschüttend.
Bei 100.000 € zahlst du im Januar 149,81 € und zahlst beim Verkauf 413,56 € weniger Steuer, wieder vorausgesetzt, der Gewinn liegt dann über dem Pauschbetrag: die 149,81 € zurück, dazu 263,75 € für den genutzten Pauschbetrag. Der Preis ist, dass die 149,81 € nicht weiter für dich arbeiten. Und es bleibt nicht bei einer Buchung: Die Vorabpauschale kommt jedes Jahr und wächst mit dem Depot.
Ich habe den Fall deshalb über 20 Jahre gerechnet: 100.000 € Anfang 2026, 7 % Wertentwicklung im Jahr, Basiszins dauerhaft 3,20 %, keine Käufe, Verkauf Ende 2045. Die Buchung steigt von 149,81 € im Januar 2027 auf 496,56 € im Januar 2036 und 1.134,05 € im Januar 2045. Zusammen zahlst du in 19 Buchungen 10.447 € voraus. Dafür fällt beim Verkauf 15.195 € weniger Steuer an, weil die Vorabpauschalen den Gewinn mindern.
Verglichen mit einer Welt ohne Vorabpauschale, in der du das Geld stattdessen jeweils in denselben ETF gesteckt und erst beim Verkauf versteuert hättest, fehlen am Ende rund 1.300 €. Das Depot ist dann rund 387.000 € wert; die Vorabpauschale hat also in 20 Jahren 0,34 % davon gekostet. Der entgangene Ertrag auf die Vorauszahlungen beträgt nach Steuern rund 6.050 €. Dagegen stehen 18 Pauschbeträge, die ohne Vorabpauschale verfallen wären, zusammen rund 4.750 € Steuer. Anders sieht es aus, wenn Zinsen oder andere Erträge den Pauschbetrag schon jedes Jahr füllen. Dann wird die ganze Vorabpauschale versteuert, der Ausgleich fehlt, und aus 15.458 € Vorauszahlungen wird am Ende ein Nachteil von rund 10.570 € oder 2,73 % des Endwerts. Das ist der Zinseszins auf Steuern, die ohne Vorabpauschale erst beim Verkauf fällig geworden wären. Vermeiden lässt er sich nicht, die Vorabpauschale gilt für jeden Fonds.
Was bis zum 4. Januar erledigt sein sollte
Den Freistellungsauftrag beim Broker prüfen. Er muss mindestens den steuerpflichtigen Betrag abdecken, im Musterfall 653 €. Fehlt er, ist das Geld nicht weg: Ein Auftrag, den du im Lauf des Jahres 2027 erteilst oder erhöhst, wirkt für das ganze Jahr, und die Bank muss die schon abgezogene Steuer zurückbuchen (BMF-Schreiben vom 14.05.2025, Rn. 258 und 307a). Du streckst sie nur vor.
Guthaben aufs Verrechnungskonto legen, wenn Steuer anfällt. Die Vorabpauschale bringt kein Geld aufs Konto, aus dem die Bank die Steuer nehmen könnte. Das Gesetz erlaubt ihr deshalb, den Betrag ohne deine Zustimmung von einem Konto einzuziehen, das du bei ihr hast (§ 44 Abs. 1 Satz 8 und Abs. 1b EStG). Sie darf dafür auch einen eingeräumten Dispo nutzen, solange du nicht vor dem 4. Januar widersprichst (Satz 9). Reicht das Konto nicht, meldet die Bank den Fall dem Finanzamt, und die Steuer wird über deine Steuererklärung nachgefordert (Satz 10 und 11). Angenehmer ist es, den Betrag im Dezember zu überweisen. Mit der Buchung ist ab dem 4. Januar zu rechnen.
Bei einem Broker ohne deutschen Steuerabzug selbst rechnen. Ein ausländischer Broker ohne deutsche Niederlassung führt keine Abgeltungsteuer ab und bucht keine Vorabpauschale. Sie fällt trotzdem an und gehört in die Steuererklärung für 2027, in die Anlage KAP-INV.
Und im Januar 2028?
Für die Buchung im Januar 2028 zählen zwei Werte, die beide Anfang Januar 2027 entstehen: der Kurs deiner Anteile am ersten Handelstag und der neue Basiszins. Die Bundesbank leitet ihn aus der Rendite von Bundeswertpapieren mit 15 Jahren Restlaufzeit am ersten Börsentag des Jahres ab (§ 18 Abs. 4 InvStG, BMF-Schreiben vom 13.01.2026), das Finanzministerium hat ihn zuletzt jeweils in der ersten Januarhälfte veröffentlicht.
| Jahr | Basiszins | Grenze Single |
|---|---|---|
| 2023 | 2,55 % | 80.032 € |
| 2024 | 2,29 % | 89.119 € |
| 2025 | 2,53 % | 80.665 € |
| 2026 | 3,20 % | 63.776 € |
Depotwert eines Aktien-ETF, bis zu dem 1.000 € Pauschbetrag die Vorabpauschale des Jahres decken.
Weil das Depot mit Sparplan und Kursgewinnen wächst, rückt die Grenze von zwei Seiten näher. Wer wissen will, wann sein Sparplan sie erreicht, kann den Depotwert der nächsten Jahre im ETF-Sparplan-Rechner abschätzen und mit 1,568 % multiplizieren, solange der Basiszins bei 3,20 % bleibt.
Meine Einschätzung
Die Vorabpauschale hat einen schlechteren Ruf, als sie verdient. Für ein Aktien-ETF-Depot, das am Jahresanfang bis gut 60.000 € wert war, ist sie beim heutigen Basiszins und sonst freiem Pauschbetrag eine Buchung ohne Abbuchung, und sie sorgt nebenbei dafür, dass ein Thesaurierer einen Teil seines Pauschbetrags nutzt. Darüber ist sie eine Vorauszahlung von einigen Promille des Depots pro Jahr, die beim Verkauf angerechnet wird. Im gerechneten Fall kostet das über 20 Jahre 0,34 % des Endwerts, bei schon belegtem Pauschbetrag 2,73 %.
Ärger im Januar macht sie in zwei Fällen, und beide haben mit der Vorabpauschale selbst wenig zu tun: wenn der Freistellungsauftrag bei der falschen Bank liegt oder wenn auf dem Verrechnungskonto kein Geld ist. Ich würde deshalb im Dezember zehn Minuten investieren: Depotwert vom Jahresanfang nachschlagen, mit 1,568 % multiplizieren, den Sparplan dazurechnen (bei 250 € im Monat rund 25 €) und beides mit dem Freistellungsauftrag beim Broker vergleichen. Liegt der Betrag über dem, was vom Pauschbetrag frei ist, kommt die Differenz mal 26,375 % aufs Verrechnungskonto.
Einen ETF wegen der Vorabpauschale zu wechseln oder zu verkaufen, halte ich für keine gute Idee. Jeder andere Fonds hat sie auch oder versteuert stattdessen seine Ausschüttungen. Wer verkauft, vermeidet sie also nicht, versteuert aber den aufgelaufenen Gewinn sofort.
Häufige Fragen zur Vorabpauschale
Die Vorabpauschale für das Jahr 2026 gilt am 4. Januar 2027 als zugeflossen. Die Bank zieht die Steuer danach vom Verrechnungskonto ein. Reicht dein Freistellungsauftrag, wird nichts abgebucht.
3,20 %. Das Bundesfinanzministerium hat ihn am 13. Januar 2026 bekannt gegeben. Der Wert, der im Januar 2027 veröffentlicht wird, gilt für die Vorabpauschale des Jahres 2027 und wird erst im Januar 2028 gebucht.
Nein. Der Basisertrag ist auf den Wertzuwachs des Kalenderjahres begrenzt. Hat der Fonds im Jahr verloren, fällt keine Vorabpauschale an; hat er weniger als 2,24 % zugelegt, wird nur der tatsächliche Zuwachs angesetzt.
Nein. Alle Vorabpauschalen, die für die verkauften Anteile angesetzt wurden, werden vom Verkaufsgewinn abgezogen, auch die, die der Sparerpauschbetrag gedeckt hat.
Die Bank darf die Steuer von einem Konto einziehen, das du bei ihr hast, und dafür auch einen eingeräumten Dispo nutzen, wenn du dem nicht vorher widersprochen hast. Reicht das nicht, meldet sie den Fall dem Finanzamt, und du zahlst die Steuer über die Steuererklärung nach.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale, Basiszins zum 2. Januar 2026, BMF-Schreiben vom 13.01.2026 (3,20 %, Zufluss am 4. Januar 2027)
- Bundesministerium der Finanzen: Basiszins-Schreiben vom 04.01.2023 (2,55 %, BStBl I 2023 S. 178), 05.01.2024 (2,29 %, BStBl I 2024 S. 154) und 10.01.2025 (2,53 %, BStBl I 2025 S. 273)
- Investmentsteuergesetz, Stand 2026: § 2 Abs. 6 und 7 (Aktienfonds, Mischfonds), § 18 (Vorabpauschale), § 19 Abs. 1 (Abzug beim Verkauf), § 20 (Teilfreistellung)
- Einkommensteuergesetz, Stand 2026: § 20 Abs. 9 (Sparer-Pauschbetrag), § 32d Abs. 1 und 3 (Abgeltungsteuer, Nachforderung in der Veranlagung), § 44 Abs. 1 Satz 7 bis 11 und Abs. 1b (Einzug der Steuer auf die Vorabpauschale)
- Solidaritätszuschlaggesetz, Stand 2026: 5,5 % auf die Abgeltungsteuer
- Bundesministerium der Finanzen: Einzelfragen zur Abgeltungsteuer, BMF-Schreiben vom 14.05.2025, Rn. 251a, 258 und 307a
- extraETF: iShares Core MSCI World UCITS ETF (IE00B4L5Y983) und Xtrackers II EUR Overnight Rate Swap UCITS ETF 1C (LU0290358497), Wertentwicklung im laufenden Jahr, Stand 05.10.2026
- Eigene Berechnung mit den genannten Annahmen: ledig, keine Kirchensteuer, 26,375 % Steuer; im 20-Jahres-Fall 7 % Wertentwicklung und Basiszins 3,20 % in jedem Jahr
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei individuellen Fragen wende dich an einen Steuerberater.