Finance Guy MaskottchenFinance Guy
Zurück zum Blog

Bitcoin im Depot: ETN statt ETF, und was das für die Steuer heißt

Einen Bitcoin-ETF gibt es in Deutschland nicht, nur ETNs. Ob deren Gewinne nach einem Jahr steuerfrei sind, ist offener als gedacht. Mit Rechnung.

11.000 Suchen nach einem Produkt, das es nicht gibt

Nach „Bitcoin ETF“ wird in Deutschland jeden Monat rund 11.000 Mal gesucht. Kaufen kann man ihn hier nicht. Was in deinem Depot landet, wenn du bei deinem Broker „Bitcoin“ eingibst, ist eine Schuldverschreibung: ein ETN oder ETP, meist durch echte Bitcoin gedeckt, aber kein Fonds. Für den Kurs ist das fast egal. Für die Steuer kann es einen großen Unterschied machen, nur nicht so eindeutig, wie man meinen könnte.

Ich bin mit dieser These in die Recherche gegangen: In Deutschland gibt es Bitcoin nur als ETN, direkt gekaufte Bitcoin sind nach einem Jahr steuerfrei, Gewinne aus dem ETN voraussichtlich nicht. Die ersten beiden Teile stimmen. Der dritte hat nur zum Teil gehalten:

Ob der Gewinn aus einem Bitcoin-ETN nach einem Jahr steuerfrei ist, hängt an seinen Bedingungen, und bei den meisten Produkten ist es nicht sicher geklärt. Gibt das Papier nur einen Anspruch auf hinterlegte Bitcoin oder deren Verkaufserlös, spricht die Gold-Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs für Steuerfreiheit, und das Finanzministerium sieht es für solche Schuldverschreibungen genauso. Ein Urteil zu Bitcoin-ETNs gibt es nicht. Sicher steuerfrei sind nach einem Jahr nur direkt gekaufte Bitcoin, und über eine Börse mit niedrigen Gebühren waren sie in meiner Rechnung auch der günstigste Weg. Ein günstiges ETN liegt praktisch gleichauf, wenn es steuerfrei bleibt, und rund 500 € dahinter, wenn nicht. Ein teures ETN kann selbst steuerfrei hinter einem günstigen landen, das du voll versteuerst.

0

Bitcoin-ETFs nach EU-Fondsrecht (OGAW)

26,4 %

Abgeltungsteuer mit Soli, wenn das ETN als Kapitalforderung gilt

0,10–2,00 %

laufende Kosten der großen Bitcoin-ETNs pro Jahr, teils befristet

Warum es keinen Bitcoin-ETF gibt

Ein ETF ist in der EU fast immer ein OGAW-Fonds (englisch UCITS). Für diese Fonds gelten zwei Regeln, an denen Bitcoin scheitert. Erstens dürfen sie nur in bestimmte Vermögensgegenstände investieren, und Kryptowerte stehen nicht auf der Liste. Zweitens müssen sie streuen: höchstens 5 % des Fonds bei einem einzelnen Emittenten, bis zu 10 % nur, wenn alle Positionen über 5 % zusammen nicht mehr als 40 % ausmachen. Ein Fonds, der nur Bitcoin hält, ist damit ausgeschlossen.

Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA hat im Juni 2025 festgehalten, dass Kryptowerte im OGAW-Rahmen nicht ausdrücklich als Anlage zugelassen sind, und dass es für direkte Anlagen in Bitcoin eine Änderung der Richtlinie selbst bräuchte. Neu an der Börse sind seitdem Fonds auf Aktien von Krypto-Unternehmen, etwa von Bitcoin-Minern, aber nicht auf Bitcoin. Die Spot-Bitcoin-ETFs aus den USA wie der iShares Bitcoin Trust sind für Privatanleger in Deutschland in der Regel nicht kaufbar, weil es für sie kein Basisinformationsblatt nach EU-Recht gibt.

Also geben die Anbieter Schuldverschreibungen aus. Für jedes Papier hinterlegen sie eine feste Menge Bitcoin bei einem Verwahrer, und der Kurs des Papiers folgt dem Bitcoin-Kurs abzüglich der laufenden Gebühr. Ein ETF ist Sondervermögen und bei einer Pleite des Anbieters geschützt. Bei einem ETN hast du eine Forderung gegen den Emittenten, die durch die hinterlegten Bitcoin besichert ist. Mehr zu Aufbau und Verwahrung steht in unserer Übersicht zu Krypto-ETFs und ETPs; deren Abschnitt zur Steuer ist allerdings pauschaler als das, was ich hier gefunden habe.

Die Steuer: Was feststeht und was nicht

Bitcoin direkt. Bitcoin, die du selbst kaufst, sind steuerlich ein „anderes Wirtschaftsgut“. Verkaufst du sie innerhalb eines Jahres mit Gewinn, ist das ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG und wird mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Liegt mehr als ein Jahr zwischen Kauf und Verkauf, ist der Gewinn steuerfrei, egal wie hoch. Der Bundesfinanzhof hat diese Einordnung 2023 bestätigt. Das steht fest.

Bitcoin-ETN als Kapitalforderung. Verbrieft das ETN eine Geldforderung gegen den Emittenten, ist es eine Kapitalforderung wie eine Anleihe. Dann fällt auf den Gewinn Abgeltungsteuer an, unabhängig von der Haltedauer: 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %, ohne Kirchensteuer. Weil ein ETN kein Fonds ist, gibt es keine Teilfreistellung wie bei Aktien-ETFs. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € gilt, aber den haben viele ETF-Sparer schon mit ihrem Welt-ETF verplant.

Bitcoin-ETN als Anspruch auf die Bitcoin selbst. Hier wird es interessant. Der Bundesfinanzhof hat 2015 für Xetra-Gold entschieden, dass ein börsengehandeltes Papier, das einen Anspruch auf Lieferung von Gold verbrieft, keine Kapitalforderung ist. Gewinne sind dann wie beim Goldbarren nach einem Jahr steuerfrei. 2020 hat er nachgelegt: Auch ein Papier, bei dem der Anleger statt Gold den Erlös aus dem Verkauf des hinterlegten Goldes verlangen kann, bleibt ein Anspruch auf Gold. Ich habe das im Artikel Gold im Depot ausführlicher beschrieben.

Das Bundesfinanzministerium überträgt diese Logik auf Kryptowerte. Im Schreiben vom 6. März 2025 heißt es in Randnummer 84:

„Vermittelt die Schuldverschreibung ausschließlich einen Anspruch auf Lieferung einer beim Emittenten hinterlegten festgelegten Menge von Kryptowerten oder einen Anspruch auf Auszahlung des Erlöses aus ihrer Veräußerung durch den Emittenten, liegt keine Kapitalforderung im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG, sondern ein Sachleistungsanspruch vor.“

Die Urteile zu Xetra-Gold und zu dem Gold-Papier von 2020 seien „entsprechend anzuwenden“, und der Verkauf eines solchen Papiers führe „gegebenenfalls“ zu einem privaten Veräußerungsgeschäft nach § 23, falle also unter die Jahresfrist.

Das klingt eindeutig, hat aber einen Haken. Die Passage steht im Abschnitt über Security Token, also über Kryptowerte, die selbst eine Schuldverschreibung verkörpern. Ein klassisches ETN, das bei deiner Bank in der Girosammelverwahrung liegt, ist kein solcher Token; die Wörter „ETN“ oder „ETP“ kommen im ganzen Schreiben nicht vor. Wörtlich deckt das Schreiben die börsengehandelten Bitcoin-ETNs also nicht ab. In der Sache spricht für mich trotzdem mehr für die Steuerfreiheit als dagegen, weil die Gold-Urteile, auf die sich das Ministerium beruft, gerade klassische börsengehandelte Papiere betrafen. Entschieden hat das bisher aber kein Gericht.

Welche ETNs die Bedingung erfüllen könnten

Entscheidend ist, ob das Papier ausschließlich einen Anspruch auf die hinterlegten Bitcoin oder deren Verkaufserlös gibt. Das steht in den Emissionsbedingungen des einzelnen Produkts, nicht im Namen. Ein Recht, sich als Privatanleger die Bitcoin ausliefern zu lassen, ist ein starkes Indiz dafür, aber nicht die Bedingung selbst: Nach dem Wortlaut kann auch ein vollständig gedecktes Papier ohne Lieferrecht genügen, wenn es dir nur den Erlös der hinterlegten Bitcoin schuldet.

Bitcoin-ETNKostenLieferrecht
CoinShares Physical Bitcoin (GB00BLD4ZL17)0,15 %eingeschränkt
iShares Bitcoin ETP (XS2940466316)0,15 %nein
VanEck Bitcoin ETN (DE000A28M8D0)1,00 %ja
Bitwise Physical Bitcoin (DE000A27Z304)2,00 %ja

Kosten pro Jahr, Stand 21.10.2026, Angaben der Anbieter. Lieferrecht: ob Privatanleger die Auslieferung der Bitcoin verlangen können. CoinShares: laut Anbieter für registrierte Inhaber. iShares: 0,15 % bis 31.12.2026, ab 2027 0,25 %; laut Factsheet erhalten Anleger, die keine Authorised Participants sind, keine Bitcoin. VanEck: Rückgabe gegen Lieferung der Kryptowährung. Bitwise: Rückgabe in Bitcoin, in bar nur, wo das aus regulatorischen Gründen nicht geht.

Was auffällt: Die beiden Produkte in der Tabelle, deren Anbieter das Lieferrecht für Privatanleger am klarsten beschreiben, sind die teuersten. Die Gebühren der günstigen Konkurrenz sind in den letzten zwei Jahren deutlich gefallen, bei CoinShares etwa von 0,35 % über 0,25 % auf 0,15 % seit Februar 2026, bei VanEck und Bitwise nicht. Einige der niedrigsten Preise sind befristete Rabatte: Der 21Shares Bitcoin Core ETP kostet bis Ende Juni 2027 0,10 %, danach 0,21 %, und bei iShares steigt die Gebühr zum Jahreswechsel. justETF führt weitere günstige Produkte mit Auslieferungsoption, etwa WisdomTree Physical Bitcoin zu 0,15 %; deren Bedingungen habe ich nicht im Einzelnen geprüft.

Ich würde vor dem Kauf die Steuerinformationen des Anbieters lesen und, wenn ich auf die Jahresfrist setze, bei der Depotbank nachfragen, wie sie das Papier beim Verkauf behandelt.

Durchgerechnet: 5.000 € über fünf Jahre

Angenommen, du hättest am 21. Oktober 2021 5.000 € in Bitcoin gesteckt und am 21. Oktober 2026 verkauft. Bitcoin kostete am ersten Tag laut Bitstamp 53.509 € (Schlusskurs), am letzten 74.007 € (Kurs am Vormittag), ein Plus von 38,3 %. Ich vergleiche die Wege mit denselben Annahmen:

  • Direkt gekauft über Bitpanda Fusion, das laut Kosteninformation 0,25 % beim Kauf und beim Verkauf berechnet, und bei Bison, das nach eigenen Angaben im Schnitt 1,25 % je Seite aufschlägt. Keine laufenden Kosten, nach einem Jahr steuerfrei.
  • Günstiges ETN zu 0,15 % im Jahr, der niedrigsten Gebühr, die nicht befristet ist (CoinShares). Einmal steuerfrei und einmal mit Abgeltungsteuer, weil sein Steuerstatus nicht sicher ist.
  • Teures ETN mit Lieferrecht zu 1,00 % (VanEck) und zu 2,00 % (Bitwise). Hier rechne ich mit Steuerfreiheit, weil das Lieferrecht das stärkste Indiz dafür ist; sicher ist sie auch hier nicht.

Die laufende Gebühr ziehe ich vereinfacht einmal pro Jahr ab. Ich setze die heutigen Gebühren für die ganzen fünf Jahre an, obwohl die günstigen Produkte 2021 noch teurer waren oder gar nicht existierten; die Rechnung ist also ein Gedankenspiel mit heutigen Preisen. Ordergebühren und die Spanne zwischen Kauf- und Verkaufskurs an der Börse beim ETN lasse ich weg; je nach Broker begünstigt das die ETN-Wege um grob 10 bis 40 €. Umgekehrt kommt bei Bitpanda Fusion, einem Orderbuch, zur Gebühr noch die Spanne zwischen Kauf- und Verkaufsgebot. Alle Wege halten länger als ein Jahr.

Direkt über Bitpanda Fusion: 5.000 € × (1 − 0,25 %) = 4.987,50 € in Bitcoin. Nach +38,3 % sind das 4.987,50 € × 1,38308 = 6.898,09 €, beim Verkauf gehen noch einmal 0,25 % ab: 6.880,85 €.

ETN zu 0,15 %: 5.000 € × 1,38308 × 0,9985⁵ = 6.863,67 €. Ist er steuerfrei, bleibt alles. Wenn nicht: Gewinn 1.863,67 €, davon 26,375 % Steuer = 491,54 €, bleiben 6.372,13 €. Ist der Pauschbetrag noch frei, werden nur 863,67 € besteuert, die Steuer sinkt auf 227,79 €.

ETN zu 1,00 %: 5.000 € × 1,38308 × 0,99⁵ = 6.576,46 €, steuerfrei. Müsste es doch versteuert werden, blieben 6.160,67 €, beim ETN zu 2 % 5.921,02 €.

5.000 €, Okt. 2021 bis Okt. 2026SteuerAm Ende
Direkt über Bitpanda Fusion, 0,25 % je Seite0 €6.881 €
ETN 0,15 %, falls steuerfrei0 €6.864 €
Direkt bei Bison, 1,25 % je Seite0 €6.744 €
ETN 0,15 %, versteuert, Pauschbetrag frei228 €6.636 €
ETN 1,00 % mit Lieferrecht0 €6.576 €
ETN 0,15 %, versteuert, Pauschbetrag verbraucht492 €6.372 €
ETN 2,00 % mit Lieferrecht0 €6.251 €

Eigene Berechnung mit heutigen Gebühren. Bitcoin-Kurs: Bitstamp BTC/EUR. Gebühr vereinfacht jährlich abgezogen, ohne Ordergebühren, ohne Kirchensteuer; mit Kirchensteuer wären die versteuerten Varianten etwas schlechter.

Drei Dinge lese ich daraus. Direkt gekauft und günstig gehandelt ist der beste Weg, und der einzige, dessen Steuerfreiheit sicher ist. Gegen Bison mit 1,25 % je Seite läge das steuerfreie günstige ETN allerdings vorn. Das günstige ETN liegt nur 17 € hinter Fusion, wenn es steuerfrei bleibt, das ist im Rahmen der Handelskosten ein Gleichstand; mit einem ETN zu 0,10 % wäre es exakt gleichauf; muss es voll versteuert werden, sind es rund 500 €. Und das teuerste steuerfreie ETN liegt sogar hinter dem günstigen, das du voll versteuerst: 2 % im Jahr kosten über fünf Jahre fast 10 % des Werts, mehr als die Steuer auf einen Gewinn dieser Größe.

Wann lohnt sich das teure Lieferrecht? Das hängt an Gewinn und Haltedauer. Ich habe gerechnet, ab welchem Kursanstieg ein steuerfreies teures ETN das günstige ETN mit voller Abgeltungsteuer schlägt:

Teures ETN schlägt 0,15 % versteuert ab1,00 %2,00 %
nach 5 Jahren+20 %+52 %
nach 10 Jahren+47 %+187 %
nach 15 Jahren+88 %+1.310 %

Eigene Berechnung, Pauschbetrag verbraucht, ohne Kirchensteuer.

Je länger du hältst, desto mehr frisst die Gebühr. Für eine Beimischung, die bis zur Rente liegen soll, ist ein ETN zu 2 % auch mit Steuerfreiheit kaum zu rechtfertigen. Ein ETN zu 1 % kann sich gegenüber einem günstigen ETN, das versteuert werden muss, lohnen, wenn Bitcoin weiter kräftig steigt; gegen einen günstigen Direktkauf verliert es immer. Hätte sich der Kurs in den fünf Jahren verdoppelt, kämen direkt über Bitpanda Fusion 9.950 € heraus, mit dem günstigen ETN steuerfrei 9.925 €, mit dem ETN zu 1 % 9.510 €, mit dem zu 2 % 9.039 € und mit dem günstigen ETN mit voller Steuer 8.626 €.

Was der Abgeltungsteuer-Fall kostet, kannst du mit eigenen Zahlen nachrechnen. Stell im Rechner den Gewinn ein und schalte die Teilfreistellung für Aktien-ETFs aus, denn für ETNs gibt es sie nicht:

Kapitalertragssteuer-Rechner

Berechne, was nach Steuern von deinem Gewinn übrig bleibt.

Gewinn / Ertrag5.000 €
4.341 € netto
659 € Steuer
Teilfreistellung (30%)−1.500 €
Sparerpauschbetrag−1.000 €
Steuerpflichtiger Betrag2.500 €
Effektiver Steuersatz13,2 %
Dein Netto4.341 €

Ein Vorteil des versteuerten ETN fehlt in der Tabelle: Verluste. Fällt Bitcoin, landet ein Verlust aus einem ETN mit Abgeltungsteuer im allgemeinen Verlusttopf deiner Bank und wird mit Zinsen, Dividenden oder ETF-Gewinnen verrechnet. Verluste aus direkt gehaltenen Bitcoin oder aus einem ETN, das unter § 23 fällt, zählen nur, wenn du innerhalb eines Jahres verkaufst, und dann nur gegen andere private Veräußerungsgewinne, im selben Jahr, im Vorjahr oder in späteren Jahren. Nach einem Jahr ist ein Verlust steuerlich verloren, so wie ein Gewinn steuerfrei ist. Wie schnell es abwärts gehen kann, hat Bitcoin gezeigt: Vom Tageshoch im November 2021 bei 59.666 € fiel der Kurs bis zum Tagestief im November 2022 auf 15.115 €, ein Minus von fast 75 %. Und seit Oktober 2025, als ein Bitcoin noch 93.410 € kostete, ist er um gut 20 % gefallen.

Die Haltefrist steht zur Debatte

Ganz frisch ist ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 30. September 2026. Er will Kryptowerte wie Bitcoin bei den Kapitaleinkünften einordnen: Gewinne würden wie andere Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer besteuert, unabhängig von der Haltedauer. Gelten soll das für Bitcoin, die nach dem 31. Dezember 2026 gekauft werden. Was du bis dahin kaufst, behielte nach dem Entwurf die Jahresfrist.

Beschlossen ist nichts. Vor dem Petitionsausschuss des Bundestags sagte das Ministerium am 12. Oktober, der Entwurf sei noch in der Abstimmung zwischen den Ministerien. Ob und in welcher Form er kommt, ist offen.

ETNs erwähnt der Entwurf nicht. Für Security Token und andere Kryptowerte, die einen realen Wert vermitteln, sollen laut Begründung weiter die Regeln für den vermittelten Wert gelten. Was das für ein ETN hieße, das einen Anspruch auf Bitcoin verbrieft, wenn Bitcoin selbst künftig wie ein Wertpapier besteuert wird, lässt der Entwurf offen. Ich würde nicht darauf wetten, dass ein ETN die Steuerfreiheit behält, die direkt gekaufte Bitcoin verlieren.

Für einen Sparplan heißt das: Fast alle Raten fallen in die Zeit nach dem Jahreswechsel. Kommt das Gesetz, ist die Steuerfreiheit für direkt neu gekaufte Bitcoin weg. Ich gehe davon aus, dass sie dann auch im ETN nicht hält, und dann zählen nur noch die Kosten, auch die der Sparplanausführung, die ich hier nicht verglichen habe.

Meine Einschätzung

Der Begriff „Bitcoin-ETF“ führt in die falsche Richtung. Die Frage ist nicht ETF oder ETN, sondern: Was kostet das Papier, und was verbrieft es? Und weil die zweite Frage bei den meisten Produkten nicht sicher zu beantworten ist, würde ich die erste zuerst stellen.

Wer heute einmalig kauft und die Steuerfreiheit nach einem Jahr sicher haben will, kauft direkt, bei einer Plattform mit niedrigen Gebühren. Das ist der einzige Weg, bei dem die Jahresfrist nach geltendem Recht ohne Wenn und Aber gilt, und nach dem Entwurf blieben Käufe bis Ende 2026 davon unberührt.

Wer Bitcoin im Wertpapierdepot halten will, nimmt ein günstiges ETN zu 0,10 bis 0,25 % und betrachtet eine mögliche Steuerfreiheit als Bonus, nicht als Plan. Ein ETN zu 1 bis 2 % schlägt den Direktkauf über fünf Jahre in meiner Rechnung bei keinem Kurs. Es lohnt sich nur gegenüber einem günstigen ETN, das voll versteuert werden muss, und auch das nur, wenn der Gewinn in wenigen Jahren kommt: Das ETN zu 2 % braucht dafür nach fünf Jahren schon +52 %, nach zehn fast eine Verdreifachung. Für Sparpläne ab 2027 spricht noch weniger dafür, wenn die Haltefrist fällt.

Und die Größenordnung: Eine Beimischung bleibt eine Beimischung. Bei 5 % Bitcoin in einem Depot von 100.000 € kostet ein Absturz um 75 % das Depot 3,75 %. Wie viel du außerhalb der Aktien hältst, entscheidet über die Schwankung deines Depots mehr als die Frage, in welcher Hülle die Bitcoin stecken. Die übrigen Steuerregeln für dein Depot stehen in meinem Ratgeber zu Steuern auf Kapitalerträge.

Häufige Fragen zu Bitcoin-ETNs

Nicht nach EU-Fondsrecht. Die OGAW-Regeln lassen Kryptowerte nicht ausdrücklich als Anlage zu und verlangen eine Streuung, die ein reiner Bitcoin-Fonds nicht erfüllt. Was Broker als Bitcoin-ETF anbieten, sind ETNs oder ETPs: Schuldverschreibungen, die meist durch echte Bitcoin gedeckt sind. Die US-Spot-ETFs sind für Privatanleger in der Regel nicht kaufbar.

Das ist nicht abschließend geklärt. Gibt das ETN ausschließlich einen Anspruch auf die hinterlegten Bitcoin oder deren Verkaufserlös, spricht die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Xetra-Gold dafür, und das Finanzministerium behandelt solche Schuldverschreibungen in seinem Schreiben vom 6. März 2025 ebenso, allerdings im Abschnitt über Security Token. Verbrieft das ETN eine Geldforderung, fällt Abgeltungsteuer von 26,375 % an, unabhängig von der Haltedauer. Ein Urteil zu Bitcoin-ETNs gibt es bisher nicht.

Dann ist der Gewinn ein privates Veräußerungsgeschäft und wird mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert, nicht mit 25 %. Steuerfrei bleibt er, wenn alle solchen Gewinne im Jahr zusammen unter 1.000 € liegen. Das ist eine Freigrenze: Ab 1.000 € ist der ganze Gewinn steuerpflichtig. Dasselbe gilt für ein ETN, das als Anspruch auf die Bitcoin selbst gilt.

Ein Referentenentwurf des Finanzministeriums vom 30. September 2026 sieht das für Bitcoin vor, die nach dem 31. Dezember 2026 gekauft werden; ihre Gewinne würden dann mit Abgeltungsteuer belegt. Beim Redaktionsschluss am 21. Oktober 2026 war der Entwurf weder vom Kabinett noch vom Bundestag beschlossen, und die Jahresfrist galt unverändert.

Quellen

  • Bundesministerium der Finanzen: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte, BMF-Schreiben vom 6. März 2025 (IV C 1 - S 2256/00042/064/043), Rn. 81–86
  • Bundesfinanzhof: Urteile vom 12. Mai 2015, VIII R 35/14 und VIII R 4/15 (Xetra-Gold), Urteil vom 16. Juni 2020, VIII R 7/17 (Gold Bullion Securities), Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 3/22 (Kryptowährungen)
  • Einkommensteuergesetz (Stand 2026): § 20 Abs. 6 und 9, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3, § 32d Abs. 1
  • Richtlinie 2009/65/EG (OGAW-Richtlinie), Art. 50 und 52; Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (PRIIPs)
  • ESMA: Final Report, Technical advice to the European Commission on the review of the UCITS Eligible Assets Directive (ESMA34-2087785638-1548), 26. Juni 2025
  • Bundesministerium der Finanzen: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen, 30. September 2026
  • Deutscher Bundestag: hib 807/2026, Petitionsausschuss, 12. Oktober 2026
  • iShares: Bitcoin ETP Factsheet, September 2026; CoinShares: Gebührensenkung Physical Bitcoin auf 0,15 %, 23. Februar 2026; VanEck und Bitwise: Produktseiten Bitcoin ETN/ETP, abgerufen 21. Oktober 2026
  • Bitpanda: Kosteninformation Krypto, Version 4.0.0 vom 8. Juli 2026; Bison: Gebühren, abgerufen 21. Oktober 2026
  • Bitstamp: BTC/EUR-Kurse, abgerufen 21. Oktober 2026

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei individuellen Fragen wende dich an einen Steuerberater.